Grundsätzlich werden Sie von den Lehrpersonen informiert, wie Sie die Absenzen melden sollen. Mit der Funktion "Neue Absenz (Abmeldung)" können Sie eine Absenz auch über die Klapp melden.

Bei Krankheit und Unfall melden Sie die Abwesenheit Ihres Kindes vor Unterrichtsbeginn der Lehrperson oder im Lehrerzimmer. Ihre Meldung wird jeweils an die betreffende Lehrperson weitergeleitet.

Die Lehrperson kann Ihrem Kind bis zu vier Halbtagen Dispens gewähren. Längere Absenzen müssen von der Schulleitung bewilligt werden.

Geplante Abwesenheiten von bis zu 4 Halbtagen sind eine Woche im Voraus schriftlich mit einer Begründung der Klassenlehrperson zu melden.

Dispensgesuche für mehr als 4 Halbtage müssen mindestens 3 Wochen vor dem Ereignis schriftlich mit einer Begründung bei der Schulleitung eingereicht werden. Die Schulleitung wird das Gesuch prüfen und Ihnen den Entscheid mitteilen.

Für den Bezug von Jokertagen gelten folgende Richtlinien:

  • Ein bezogener Jokertag gilt als ganzer Tag, unabhängig, ob an diesem Tag ein Halbtag oder zwei Halbtage Unterricht wäre.
  • Nicht bezogene Jokertage können nicht ins nächste Schuljahr übertragen werden.
  • Für den Bezug des Jokertags braucht es keine Angabe von Gründen.
  • Die beiden Jokertage können einzeln oder hintereinander, auch vor oder nach den Ferien bezogen werden.
  • Die Eltern teilen den Bezug von Jokertagen eine Woche im Voraus der Klassenlehrperson mit.
  • An folgenden Tagen kann kein Jokertag eingesetzt werden: Projekttage, Schulsporttag, Herbstwanderung, Papiersammlung.